Liebe Vereinsmitglieder,

die 7-Tages-Inzidenz in Salzgitter ist erfreulicherweise den fünften Werktag in Folge unter dem maßgebenden Grenzwert der Nds. Corona-Verordnung von 35.
 
Ab kommenden Freitag werden laut der neuen Verordnung weitere Lockerungen erfolgen.
Darüber möchten wir informieren.
Als Anlage die Informationen .
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Danach gilt für den Sport ab Freitag, dem 11. Juni 2021, folgendes:
·         Hygienekonzept nach § 4 der Corona-VO erforderlich
·         keine Beschränkung der Gruppengröße
·         Testpflicht für Trainer/Betreuer sowie für Erwachsene entfällt
 
Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport nach § 16 und § 16 a der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel ohne Einschränkungen möglich. Allerdings müssen von dem Betreiber bzw. Nutzer einer Sportanlage Maßnahmen im Rahmen eines Hygienekonzeptes getroffen werden, die insbesondere die räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern, damit Personenströme und Warteschlangen vermieden werden. Eine Testpflicht ist nicht mehr vorgeschrieben, es wird jedoch empfohlen, insbesondere bei der Sportausübung mit Kontakt in geschlossenen Räumen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen.
 
Im Folgenden sind noch weitere Informationen zu den neuen Regelungen aufgeführt.
Duschen und Umkleiden:
·         Im erforderlichen Hygienekonzept sind Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus vorzusehen, die u.a. der Wahrung des Abstandsgebots nach § 2 dienen. Somit sind die Personenzahlen  im Umkleide- und Duschbereich auf das erforderliche Minimum zu reduzieren. Es muss möglichst ein Abstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person eingehalten werden.
· .. 
Zuschauer unter freiem Himmel:
·         max. 500 Personen (stehendes und sitzendes Publikum), mit Hygienekonzept, Kontaktdatenerfassung und Einhaltung des Abstandsgebots außerhalb der Kontaktbeschränkungen
 
Zuschauer in geschlossenen Räumen: 
·         max. 500 Personen (nur sitzendes Publikum), mit HygienekonzeptKontaktdatenerfassung und Einhaltung des Abstandsgebots außerhalb der Kontaktbeschränkungen
·         max. 100 Personen (stehendes und sitzendes Publikum), mit Hygienekonzept, Kontaktdatenerfassung und Einhaltung des Abstandsgebots außerhalb der Kontaktbeschränkungen

Vereinsheime:
·         Für nach dem Gaststättengesetz zugelassene Gastronomiebetriebe gelten die entsprechenden Regeln nach §9 der Corona-VO
·         Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der Kontaktbeschränkungen nach § 2 der VO: 10 Personen aus drei Haushalten. Unberücksichtigt bleiben auch hier die vollständig Geimpften und Genesenen. 
·         Vereinsheime ohne Gastronomie können somit ebenfalls im Rahmen der Kontaktbeschränkungen genutzt werden. Hierfür ist sicherzustellen, dass die Tische nur im Rahmen der privaten Kontaktbeschränkungen besetzt werden und ein ausreichend großer Abstand (mindestens 2 Meter) zu anderen Tischen gewährleistet wird.
·         Pflicht zur Kontaktdatenerfassung
 
Vorstands- und Gremiensitzungen sowie Mitgliederversammlungen:
·         Vorstands- und Gremiensitzungen sowie auch Mitgliederversammlungen dürfen abgehalten werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Teilnehmenden grundsätzlich die erforderlichen Abstände außerhalb der Kontaktbeschränkungen einhalten. 
·         Pflicht zur Kontaktdatenerfassung
 
Datenerhebung und Dokumentation:
·         Darüber hinaus empfehlen wir nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt dringend für alle oben aufgeführten Beispiele, dass eine Dokumentation der Teilnehmenden erfolgt, um eine mögliche Infektionskette nachvollziehen zu können. Die Kontaktdaten sind hierbei für die Dauer von drei Wochen aufzubewahren (bei Nutzung von elektronischer Kontaktdatenerhebung erfolgt die Aufbewahrung automatisch).
 
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die AHA+L Regeln: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Masken tragen und regelmäßig lüften, weiterhin gelten.
 
Bitte seien Sie also weiterhin vorsichtig, auch wenn die Inzidenzzahlen in Salzgitter eine erfreuliche Entwicklung nehmen!
 
Alle Anwesenden auf der Vereinsanlage müssen sich in die Anwesenheitsliste eintragen. Wir bitten dies zu beachten. Hierzu wird es zeitnah noch weitere Informationen zu geplanten Änderungen geben,
wenn die Vorbereitungen abgeschlossen sind. :)

Sportliche Grüße
Euer Vorstand

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